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PPR-Regelung |
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PPR-Tafel |
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Regelung ausserhalb der regulären Betriebszeiten |
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Seit dem Sommerhalbjahr 2008 gilt eine neue Gebührenordnung für den Flugbetrieb ausserhalb der regulären Betriebszeiten. Die Flugplatz Loemühle GmbH unterscheidet hierbei zwischen der PPR-Regelung (Prior Permission Required) und der "Überlassung". Bei der PPR-Regelung beantragt ein Pilot die Öffnung des Platzes ausserhalb der Betriebszeiten. Hierbei wird das für die Öffnung des Platzes erforderliche Personal durch die Flugplatz Loemühle GmbH gestellt und der Pilot entrichtet hierfür eine PPR-Gebühr. Die Überlassung erfolgt an hierfür zugelassenen Flugschulen und ist ausschließlich für Schulungszwecke vorgesehen. Die zugelassenen Flugschulen sind die Flugschule Marl, das Flugcenter Marl und die Eagle Air Service GmbH. Hierbei wird der Platz der jeweiligen Flugschule zur Nutzung gegen eine Gebühr "überlassen" und die Flugschule stellt das erforderliche Personal auf eigene Kosten. Eine PPR-Gebühr wird nicht erhoben.
Ob und zu welchen Zeiten der Platz ausserhalb der regulären Öffnungszeiten geöffnet ist können Sie der oben stehenden PPR-Tafel entnehmen. Beachten Sie auch das PPR-Ampelmännchen.
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Gebühren für PPR und Überlassung |
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1. |
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Bei PPR-Anmeldungen (Personal wird durch den Platz gestellt) beträgt die Gebühr 12,50 € je angefangener 1/2 Stunde zuzüglich zur Landegebühr. |
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2. |
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Bei "Überlassung" der technischen Anlagen, sowie der Roll-, Start- und Landebahn ist durch die jeweilige zugelassene Flugschule eine einmalige Gebühr je Überlassung von 10,00 € und je Landung von 2,00 € zusätzlich zur Landegebühr zu zahlen. |
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3. |
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An Abenden, an denen das Personal durch eine Flugschule gestellt wird (Überlassung), ist für nicht zur Flugschule gehörende Flugaktivitäten, die angemeldet sind (PPR), die normale Landegebühr zuzüglich 5,00 € je Landung zu zahlen. Die PPR-Gebühr gemäss Pkt. 1. entfällt in diesen Fällen. |
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4. |
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Bei zusätzlichem Servicebedarf (z.B. Einhallen) der durch die Flugplatz Loemühle GmbH gestellt wird, sind zusätzlich 12,50 € je angefangener 1/2 Stunde zu zahlen. |
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Beschreibung des Frameset-Inhalts
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Druckbare Version
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