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Flugschule
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Flugschule
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Die Flugschule ist von der Bezirksregierung mit der Nr. 209 zugelassen. Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit der Ausbildung auf Flugzeugen nach den neuen Ausbildungsrichtlinien der JAR FCL an, die ab dem 01.05.2003 in Kraft getreten sind. Zudem ist die Ausbildung zum Nachtflug, CVFR, IFR und die Kunstflugberechtigung in unserer Flugschule möglich.
Wir bilden Sie zum Privatpiloten aus
Die Privatpilotenlizenz PPL-A (JAR-FCL) berechtigt zum Fliegen von einmotorigen Flugzeugen mit Kolbenmotoren. Nach dem Erwerb dieser Lizenz können Sie selbständig Privat- und Geschäftsflüge mit Ihrer Familie, mit Freunden und Geschäftspartnern in ganz Europa und der Welt unternehmen. Sie erschließen sich also mit einer Privatpilotenlizenz und wachsender Flugerfahrung völlig neue Horizonte! Für Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht bedarf es einer Nachtflugberechtigung. Die Nachtflugausbildung können Sie auch parallel zu Ihrer PPL-A Ausbildung beginnen.
Voraussetzungen für den Erwerb eines Luftfahrerscheins
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Piper 28 Archer III (D-ELVC) der Flugschule Marl
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Personalausweis oder Pass |
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Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II |
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Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz |
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Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg |
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Erklärung über schwebende Strafverfahren |
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bei Minderjährigen Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters |
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Cessna 152 (D-EHBI) der Flugschule Marl
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Bevor man sich zur Aufnahme einer Ausbildung entschließt, sollte man ausprobieren, ob das Fliegen für einen wirklich das Hobby für die nächsten Jahre ist. Zum kurz mal „Reinschnuppern“ ist dieses Hobby nämlich nicht geeignet. Dafür ist die Ausbildung zu umfangreich. Um die ersten Eindrücke vom Fliegen zu sammeln, bieten wir Interessenten vor Beginn der Ausbildung so genannte Schnupperflüge zu Sonderkonditionen an. Bei diesen Flügen mit Fluglehrer bekommt der Interessent / die Interessentin auch schon erste Einblicke in die praktische Ausbildung.
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Piper PA 28/181 (D-EDUU) der Flugschule Marl
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Instrumentenflug (IFR)
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Mit der Genehmigungsnummer D-FTO 1.111 ist die Flugschule Marl vom Luftfahrt-Bundesamt als "Flight Training Organisation" (FTO) zugelassen.
Mit der Instrumentenflugberechtigung dürfen Flüge nach Instrumentenflugregeln (durch Wolken und bei Nacht) bis zu einer Entscheidungshöhe von 200 Fuss durchgeführt werden.
Die Instrumentenflugausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die minimale Ausbildung gliedert sich wie folgt:
Theorie: Es wird ein Fernlehrgang absolviert und es werden 40 Stunden ergänzungsunterricht gefordert.
Praxis: Die Praxis besteht aus 2 Modulen
Modul-A: Grundlagen des Instrumentenflug (10 Stunden, davon maximal 5 im Verfahrenstrainer)
Modul-B: Flugausbildung in Instrumentenflugverfahren (40 Stunden, davon maximal 25 im Verfahrenstrainer)
Das Modul-A kann unabhängig von einer kompletten Instrumentenflugausbildung absolviert werden. Die Teilnahme wird von der Flugschule bestätigt. Damit eignet es sich gut, um den fliegerischen Horizont zu erweitern und in die IFR-Fliegerei zu schnuppern. Die geflogenen 10 Stunden werden für eine spätere IFR- oder CPL-Ausbildung anerkannt.
Auf dem Bild ist der neue Simulator zu sehen. Es handelt sich um einen modernen Elite FNPT II (Piper Arrow IV) mit Sichtdarstellung, zugelassen zur PPL/CVFR- und Instrumentenflugschulung. Bei der PPL/CVFR-Schulung können 5 der 45/10 Stunden Ausbildungszeit kostengünstig und effektiv durch den Simulator ersetzt werden, bei der IFR-Schulung 30 der 50 Stunden. Hier ein Bild der Pilotenperspektive. Die Datenbank umfasst Deutschland und Benelux. Die Avionik schließt ein Original GNS 430 ein. Der Simulator ist zertifiziert durch das Luftfahrt-Bundesamt unter der Nummer D-3A-103. Bei Interesse an Instrumentenflugausbildung, Funknavigationsübungen im Simulator, GNS 430 Training (VFR und IFR einschließlich Approaches) wenden Sie sich bitte an die Flugschule Marl. FSM
Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung
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Flugsimulator der Flugschule Marl
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Eine Privatpilotenlizenz nach JAR-FCL mit Nachtflugberechtigung oder eine Berufspilotenlizenz |
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Bei Anmeldung zur praktischen Prüfung mindestens 50 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot |
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Ausreichende Englischkenntnisse |
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Ein Tauglichkeitszeugnis mindestens der Klasse 2 mit Audiometrie |
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Flugschule Marl (FSM) Flugplatz Loemühle Hülsstraße 301 45770 Marl Telefon: (0 23 65) 82249 Fax: (0 23 65) 508790 E-Mail: info(at)flugschule-marl.de http://www.flugschule-marl.de
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