Landegebühren |
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Flugplatz Loemühle Landegebühren |
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Keine Erhöhung der Landegebühren
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Seit dem 01.Januar 2010 ist die Übergangsfrist der Landeplatzlärmschutzverordnung ausgelaufen. Dementsprechend gelten auch für Flugzeuge die vor dem Jahr 2000 gebaut wurden die geringeren Lärmgrenzwerte. Die Flugplatz Loemühle GmbH wird dennoch die Gebühren unverändert lassen und für Flugzeuge die nicht mehr die Grenzwerte für den erhöhten Schallschutz erfüllen keine höheren Landegebühren berechnen. |
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LFZ mit Lärmschutzzeugnis bis 31.12.1991 Kapitel VI ./. 8 dB(A) |
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Hubschrauber mit Lärmschutzzeugnis VIII bei einhalten der Grenzwerte |
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LFZ und Hubschrauber |
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Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer |
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